Die Organe der Geometervereinigung sind:

  • Die Hauptversammlung - handelt nach den Statuten
  • Der Vorstand - handelt nach den Statuten und der Geschäftsordnung

Kooptierte Vorstandsmitglieder nach Fachbereichen und Sektionen:

1 Wissenschaft, Forschung, Entwicklung (Messgeräte, Messverfahren)
   
2

Angewandte Geodäsie:
   2a Katasterwesen
   2b Industrie und Bauvermessung
   2c GIS und Leitungskataster
   2d Satelliten und Navigationstechnik
   2e Fernerkundung und Photogrammetrie
   2f Liegenschaftsbewertung

   
3 Geodatenpolitik, Marketing, Kundenservice, PR
   
4 Informationstechnologie, Geodäsie und GIS-Software
   
5 Mitgliederservice, Netzwerke, Veranstaltungen
   
6 Ausbildung, Fortbildung, Qualifizierung, Zertifizierung
   
7 Marktbeobachtung, Preispolitik, Kalkulationswesen, Statistik und Analysen, Kundenservice
   
8 Rechtswesen: Arbeits- und Sozialrecht, Richtlinien, Normen, Gesetze, Verordnungen, Standesrecht, Gesellschaftsrecht
   
9

Je 1 Vertreter folgender Organisationen:
   9a     Hochschulen - Fachrichtung Geodäsie
   9b     Vermesser im Öffentlichen Dienst (BEV)
   9c     GIS und Vermessungsexperten der Länder (LV)
   9d-e BAIK, WKO/TB
   9f-g  AK (Angestellte und Bedienstete des öD)
   9h     Verein OVG (u. a. akkreditierte Vereine)
   9i      Studenten der Geodäsie und Geoinformatik

Die Gliederung ist erweiterbar und unterteilbar und wird den Gegebenheiten angepasst.

Die Fachbereichsleiter und Themenbetreuer sind Mitglieder des Vorstandes. Die Besetzung erfolgt zeitlich begrenzt nur nach einer Bewerbung für diese Funktion.

Fachkompetenz und möglichst breite Mitarbeit und Mitbestimmung werden angestrebt.